• 1. Mai 2008 - mit der BIFA

    Das Programm zum 1. Mai gibts zum einen beim DGB, aber wie immer kommt noch einiges dazu ..

    Der BIFA-Infostand

    Lageplanist wie immer am Infomarkt, der weiterhin beim Viktualienmarkt läuft (die BIFA steht diesmal "am Schluß" gleich bei der Ecke zum Rosenthal). Es gibt

    • Informationen und ...
    • Unterschriftslisten gegen den Afghanistankrieg
    • das neueste BIFA-Flugblatt
    • Aktionsbilder des letzten halben Jahres
    • Unsere Marketenderei Button- und Stickerauswahl
    • und mehr

    Besucht uns mal! - wir halten meistens bis 17 Uhr aus!

    Die BIFA gibt beteiligt sich seit 1983 am 1. Mai - jetzt also seit 25 Jahren! Tusch!

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    Ja, wir haben Regensachen dabei ;-)

  • Artikel 42 (2)

    Zur Erinnerung, zum EU-Vertrag, den der Bundestag gerade ratifiziert hat:

    "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern."

    Im sog. "Reformvertrag" von Lissabon, zitiert nach der PDF-Version der sog. konsolidierten deutschen Fassung (Download 3.6Mb bei der IMI).
    Seite 52, Artikel 42, Absatz 2

    Wie immer mehr bei der IMI Tübingen.

  • Afghanistan 2008

    Aktuell: Picket-Line Donnerstag 8. Mai 2008

    BildVon Anfang an war klar: weder NATO noch Bundeswehr haben in Afghanistan etwas verloren.

    Inzwischen weiten sich die Kriegshandlungen aus, eine weitere Ausweitung der deutschen Kriegseinsätze droht bei der anstehenden Entscheidung des Bundestags zur Mandatsverlängerung.

    In dieser Situation steht der kommende Afghanistankongress, von vielen Leuten aus unterschiedlichen Blickwinkeln vorbereitet.

    www.afghanistan-kongress.de

    Internationaler Afghanistankongress in Hannover
    7.-8. Juni 2008
    (Raschplatzpavillon, Lister Meile 4, Hannover)
    Der Kongress steht unter dem Motto:

    "Dem Frieden eine Chance - Truppen raus aus Afghanistan!"

    Wir sammeln Unterschriften zur zugehörigen Petition, z.B. am 1. Mai

    mehr demnächst auch hier.

  • Experimente mit Giftgas

    Am 14.3.2008 trat bei einem Versuch an der TU München das hochgiftige Gas Phosgen aus. Es ist als Kampfstoff aus dem Ersten Weltkrieg bekannt und hat damals zehntausende Menschenleben gefordert. Nachdem das Gas ausgetreten war, wurden in einem Großeinsatz das Gebäude der TU München geräumt und 40 Menschen im Krankenhaus untersucht. Zwei Wissenschaftler wurden später auf die Intensivstation verlegt. Worum es bei dem Versuch ging und warum das Gas ausgetreten ist, blieb bislang unklar. Die Kriminalpolizei habe alle Dokumente in diesem Zusammenhang beschlagnahmt.

  • Erdkunde: mangelhaft!

    Am dritten März wurden zwei französische Soldaten der EUFOR Chad/CAR- Mission unter Beschuss genommen, nachdem sie angeblich versehentlich mit ihrem Geländewagen die Grenze zum Sudan passiert hatten. Dabei kam einer der Soldaten um, der andere wurde verletzt. Offizieller Auftrag der EUFOR-Soldaten ist es, die Flüchtlingslager im Osten des Tschad zu schützen.

  • Karriere-Treff Bundeswehr

    Das Zentrum für Messe- und Eventmarketing der Bundeswehr (ZeMEMBw) hat am 31.3.2008 in Münster eine neue Tour des KarriereTreff Bundeswehr in Münster gestartet. Bis 28.10.2008 soll in diesem Rahmen in 40 Städten Werbung für den Soldatenberuf gemacht werden. Die Kosten hierfür werden auf 1,3 Mio. Euro geschätzt. Bei der Tour 2007 ergaben sich nach Angaben des ZeMEMBw 1.749 "Qualitätskontakte", 2.714 "Langfristkontakte" und 14.685 "Informationsgespräche". Beim diesjährigen Auftakt zogen allerdings die ebenfalls anwesenden Kräfte der Clandestine Insurgent Rebel Clown Army wesentlich mehr Aufmerksamkeit auf sich. Eine Liste mit den Terminen des KarriereTreffs und weiterer Werbeveranstaltungen der Bundeswehr hat die Regierung auf Anfrage der Fraktion "Die Linke" veröffentlicht (BT-Drucksache 16/8355).

  • Polizei befreit Soldaten

    Einbrecher haben in Chile neun Soldaten der Bundeswehr in ihrer Unterkunft überfallen, gefesselt und bei Eintreffen der Polizei als Geiseln genommen. Erst in einer Schießerei zwischen den Einbrechern, die offensichtlich auf der Suche nach Wertgegenständen waren, und der örtlichen Polizei konnten sie befreit werden. Die Täter, von denen einer gerade 14 Jahre alt war, wurden festgenommen. Die deutschen Soldaten wurden nur leicht verletzt. Sie sind in Chile, um die dortigen Soldaten im Umgang mit den 140 von Deutschland gelieferten Leopard-Panzern auszubilden.

  • Waffen nach Kongo

    Mit UN-Resolution 1807 wurde das Waffenembargo gegen die Demokratische Republik Congo (DRC) samt entsprechender Kontrollmechanismen aufgehoben. Zur Begründung hieß es, die DRC sei ein souveräner Staat mit einer gewählten Regierung. Wenige Tage zuvor wurde das Mandat des UN-Sonderberichterstatters für Menschenrechte beendet. Dieser hatte Ende März einen Bericht vorgelegt, nach dem insbesondere die sexuelle Gewalt durch die Sicherheitskräfte der DRC weiter zunehme.
    Zwar gilt das Embargo weiterhin für die regierungsfeindlichen Milizen, in weiten Teilen des Landes wird aber die offizielle Armee der Regierung (FARDC) für die meisten Übergriffe verantwortlich gemacht. In ihr sind auch viele ehemalige Milizen aufgegangen und aus ihr gehen auch gelegentlich neue Milizen hervor - insbesondere, nachdem neue Waffen angekommen sind.

  • Abschiebeschutz für türkischen Kriegsdienstverweigerer

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat einem türkischen Kriegsdienstverweigerer Abschiebeschutz gewährt. Nachdem er ausreisepflichtig wurde, beantragte er Asyl, weil er Militär generell ablehnt und keine Waffe in die Hand nehmen würde. Dies hatte er bereits beim türkischen Konsulat angekündigt und seine Haltung gegenüber dem türkischen Militär schon in mehreren Artikeln, u.a. im AUSDRUCK, zum Ausdruck gebracht. Er war außerdem an Solidaritätsaktionen für den in der Türkei den Kriegsdienst verweigernden Mehmet Tarhan beteiligt und langjähriges Mitglied der Informationsstelle Militarisierung. Das BAMF anerkannte somit, dass eine Abschiebung in die Türkei ihn zum Dienst an der Waffe zwingen würde oder anderenfalls Folter oder unmenschliche Behandlung als Konsequenz hätte, weshalb sie gegen das Grundgesetz verstoße. Der Kriegsdienstverweigerer wartet nun auf seine Aufenthaltsgenehmigung.

  • 90 Tagessätze für toten Oberfeldwebel

    Per Strafbefehl wurde ein Angehöriger des KSK zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen wegen "fahrlässiger Tötung" seines Vorgesetzten bei einer Schießübung verurteilt. Mutmaßlich habe er einen Oberfeldwebel durch sein Nachtsichtgerät mit einer Attrappe verwechselt und mit zwei Schüssen in der Brust getroffen, woraufhin dieser verblutete. Entgegen dem dringenden Raten von Richter und Staatsanwaltschaft hat der 26-jährige Oberstleutnant zur See zunächst Widerspruch hiergegen eingelegt. In der deshalb Ende März in Hechingen stattfindenden Hauptverhandlung zeigten die als Zeugen vernommenen KSK-Soldaten zwar die für sie mittlerweile typischen Gedächtnislücken, dennoch wurde deutlich, dass eine weitere Verhandlung eine deutlich höhere Strafe und vermutlich auch "unangenehme Details" hervorbrächte. Deshalb zog der Angeklagte seinen Widerspruch zurück, womit das ursprüngliche Strafmaß bestehen bleibt.