Prozess gegen ver.di - Versammlungsfreiheit
Es geht wie so oft scheinbar um eine Kleinigkeit - tatsächlich aber um sehr viel.
Hedwig Krinner zum Bußgeldbescheid und ihren Widerspruch:
"Am 1. Mai 2013 haben Kolleginnen und Kollegen auf dem Familienfest des DGB München einen kleine Picket Linie gegen die zunehmende Militarisierung durch das Familienfest gemacht. Prompt wurde die Picket Line von der Polizei angehalten: Dies sei eine unangemeldete Versammlung und deswegen ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ich selbst und später auch die Münchner DGB-Vorsitzende Simone Burger kamen hinzu, um die Situation zu lösen. Unser Hinweis, dass es sich hier um einen Bestandteil des DGB-Familienfestes handelte, prallte aber an den Polizisten ab. Daraufhin bot ich an, mich als Anmelderin zur Verfügung zu stellen, was allseits als gute Lösung angenommen wurde.
Monate später flatterte mir der Bußgeldbescheid ins Haus - Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Durchführung einer unangemeldeten Demonstration.
Um was geht es also? Es geht darum, ob wir am 1. Mai und bei anderen gewerkschaftlichen Veranstaltungen bei jeder kleinsten zusätzlichen Form, mit der wir auf unser Anliegen aufmerksam machen, unter dem Kuratel der Polizei stehen. Was war schon alles am 1. Mai beim Familienfest in München zu sehen - z.B. der Mindestlohnwurm, die Frauen-Picket-Lines, Jugendaktionen - jeweils könnte dann die Polizei entscheiden, ob sie dies für eine anmeldepflichtige Versammlung hält. Und dann natürlich nach der Regel: Je weniger genehm - umso anmeldepflichtiger.
Dies kann nicht angehen und das darf so nicht stehen bleiben. Deswegen habe ich Einspruch eingelegt und darüber wird nun verhandelt ...
Öffentlichkeit ist nicht nur zugelassen, sondern ausdrücklich erwünscht....