Strafbefehl über 1.500 Euro wegen Leopard 2-Protest

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Donnerstag, 14. Februar 2013 - 11:30

Krauss-Maffei Wegmann in Angst vor Geheimnisverrat

Danach - ignorante Staatsanwältin und Richterin "winkten ein Urteil durch",
siehe http://www.grundrechtekomitee.de/node/550
oder http://www.dfg-vk.de/aktuelles/dfg-vk-neuigkeiten/2013/870

Informationen vom Grundrechtekomitee, mehr dazu ..

Strafbefehl über 1.500 Euro wegen Leopard 2-Protest

Verhandlung vor dem Amtsgericht München am 14.2.2013

Der Friedensaktivist Hermann Theisen aus Heidelberg hat ausgerechnet am Menschenrechtstag, dem 10.12.2012, einen Strafbefehl des Münchener Amtsgerichts erhalten, in dem er zur Zahlung einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30,-Euro aufgefordert wird. Der Vorwurf lautet „öffentliche Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB“.

Theisen hatte im Juli vor den Panzerschmieden Krauss-Maffei Wegmann (KMW) in München und Rheinmetall in Düsseldorf Flugblätter an die Angestellten verteilt, in denen diese zu Boykott- und Sabotagehandlungen gegen den geplanten Panzer-Deal aufgefordert wurden.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein und gab es nach Heidelberg, dem Wohnort von Theisen, ab. Von der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde das Verfahren wenig später mit folgender Begründung eingestellt: dort weiter ..

Veranstalter: 
Amtsgericht München
Ort: 
Justizgebäude Nymphenburgerstr. 16