Abschiebeschutz für türkischen Kriegsdienstverweigerer
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat einem türkischen Kriegsdienstverweigerer Abschiebeschutz gewährt. Nachdem er ausreisepflichtig wurde, beantragte er Asyl, weil er Militär generell ablehnt und keine Waffe in die Hand nehmen würde. Dies hatte er bereits beim türkischen Konsulat angekündigt und seine Haltung gegenüber dem türkischen Militär schon in mehreren Artikeln, u.a. im AUSDRUCK, zum Ausdruck gebracht. Er war außerdem an Solidaritätsaktionen für den in der Türkei den Kriegsdienst verweigernden Mehmet Tarhan beteiligt und langjähriges Mitglied der Informationsstelle Militarisierung. Das BAMF anerkannte somit, dass eine Abschiebung in die Türkei ihn zum Dienst an der Waffe zwingen würde oder anderenfalls Folter oder unmenschliche Behandlung als Konsequenz hätte, weshalb sie gegen das Grundgesetz verstoße. Der Kriegsdienstverweigerer wartet nun auf seine Aufenthaltsgenehmigung.