Von der Volkszählung zum Zensus 2011
Der Staat auf Datenjagd!
Von der Volkszählung zum Zensus 2011
Gefräßige Datenkraken in der modernen Informations- und
Kontrollgesellschaft. Veranstaltung mit
RA Dr. Rolf Gössner
Dieses Jahr wird nach fast 25jähriger Pause eine neue Volkszählung durchgeführt – so sehen es das Bundes-Zensusgesetz und die Ausführungsgesetze der Länder vor. Der Referent Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, wird der Frage nachgehen, was sich seit den 1980er Jahren im Zuge der Entwicklung einer modernen Informationsgesellschaft seit der letzten Volkszählung verändert hat, welche Rolle dabei das berühmte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts spielte und was uns künftig erwartet?
Im Rahmen des Zensus 2011 sollen die Datenregister der verschiedensten Behörden zusammengeführt werden. Es werden alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer und bis zu 10 Prozent aller Haushalte direkt befragt. Weltanschauung und Religionszugehörigkeit sollen ebenso erfasst werden wie etwa die Einschätzung der Agentur für Arbeit für den Arbeitsmarkt als „nicht zu aktivieren“. Nach Ansicht des AK Vorratsdatenspeicherung und der Linkspartei verstößt der Zensus gegen die Informationelle Selbstbestimmung, gegen Grund- und Bürgerrechte.
Mit der Veranstaltung wollen wir über den Zensus, seine Rechtsgrundlagen, seine Notwendigkeit und seinen grundrechtseingreifenden Charakter informieren. Darüber hinaus wollen wir der Frage nachgehen, welchen Stellenwert der Zensus unter den übrigen gefährlichen Datenkraken hat – wie etwa Vorratsdatenspeicherung, Antiterrorregelungen, Arbeitnehmerdatenbank ELENA, Google Street View etc. Das gipfelt letztlich in die Frage: Was können Datenschutz und Informationelle Selbstbestimmung auf dem Weg in eine Kontrollgesellschaft und den Überwachungsstaat, in einer digitalisierten und vernetzten Welt noch bewirken und retten?