Protest gegen Leo-Panzer - Landgericht Berufungsverhandlung
Köln/München /Heidelberg, PM 4.7.2013
Landgericht München verhandelt über Leopard 2-Protest
Burkhart Braunbehrens (Anteilseigner von Krauss-Maffei Wegmann) wird als Zeuge aussagen
Update: Bayerische "Justiz" - das Urteil wurde sogar verschärft!
Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München (Nymphenburger Str. 16, Sitzungssaal A 229) am Dienstag, 09.07.2013, 13:30 Uhr
Angeklagt ist der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen, der im Juli 2012 in München vor den Werkstoren von Krauss-Maffei Wegmann Flugblätter an die dortigen Mitarbeiter verteilt hatte. Damit sollte die noch immer andauernde öffentliche Debatte um die geplante Leopard 2-Lieferung an Saudi-Arabien unmittelbar in den Rüstungskonzern hineingetragen werden.
Das Amtsgericht München verurteilte Theisen daraufhin im Februar d.J. wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen a´ 40 Euro, da die Mitarbeiter durch die Flugblätter zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG) aufgefordert worden seien. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Heidelberg ein Parallelverfahren mit der Begründung eingestellt, dass in dem Flugblatt „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten zu erkennen“ seien.
Sowohl Theisen, als auch die Staatsanwaltschaft München, legten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein. Die Begründung der Staatsanwaltschaft München lautet: „Die ausgeurteilte Strafe wird der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht. In der Berufungsverhandlung wird beantragt werden, den Angeklagten zu einer angemessenen höheren Strafe zu verurteilen.“
Burkhart Braunbehrens, Anteilseigner von Krauss-Maffei Wegmann und entschiedener Kritiker einer Leopard 2-Lieferung an Saudi-Arabien, ist mit einem Beweisantrag als Zeuge geladen worden. Theisens Rechtsanwalt, Martin Heiming (Vorsitzender des Republikanischen Anwältevereins), will damit den Beweis erbringen lassen, dass es sich bei der Flugblattaktion um eine politische Meinungsäußerung handelt, die durch Art. 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) gedeckt ist, da die politische Voranfrage im Bundessicherheitsrat zum Panzerdeal mit Saudi-Arabien längst kein Geheimnis mehr sei. Deshalb, so Heiming, „läuft der Vorwurf einer Aufforderung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen erkennbar ins Leere.“
Theisen, der sich seit den 1980er Jahren immer wieder an Aktionen zivilen Ungehorsams gegen Militär und Rüstung beteiligt hat und in diesem Zusammenhang mehrfach inhaftiert war, sieht der Berufungsverhandlung äußerst gelassen entgegen: „Das Landgericht München wird nicht umhin kommen, sich ausführlich mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit auseinander zu setzen und da gibt es sehr schnell unverkennbar deutliche Gründe für einen Freispruch. Dem wird sich die Vorsitzende Richterin des Landgerichts München nur schwerlich verschließen können, auch wenn ihre Kollegen von der Staatsanwaltschaft München an dieser Stelle ganz offensichtlich Scheuklappen tragen.“
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert einen Freispruch für Hermann Theisen. Statt mit den Mitteln des Strafrechts den öffentlichen Widerspruch zu Rüstungsexporten zu vehindern und damit das Grundrecht auf Meinungsfreiheit massiv einzuschränken, seien vielmehr die Geheimniskrämerei des Bundessicherheitsrates und der Rüstungskonzerne zu beenden.
Kontakt zu Hermann Theisen: 0151/54727508
Martin Singe
Komitee für Grundrechte und Demokratie
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