Der Präsident der Republik Honduras, Nasry Asfura, ist neben den Präsidenten mehrerer Inselstaaten Teilnehmer des diesjährigen Berlin Climate Mobility Forums. Das Forum hat sich nach eigener Aussage zum Ziel gesetzt, "den Status quo zu ändern", indem "politische Verpflichtungen in koordinierte Maßnahmen" überführt werden. "Diese sollen lokale Gemeinschaften dabei unterstützen, ihre Heimat und Lebensgrundlage vor Klimaschäden zu schützen, damit sie vor Ort bleiben können. Wenn nötig und gewollt, geht es auch darum, den Betroffenen eine sichere und würdevolle Umsiedlung zu ermöglichen. (...) Neben der Verabschiedung der ,Global Climate Mobility Principles‘ rückt das Berlin Climate Mobility Forum auch deren Umsetzung in den Fokus. Die ,Climate Mobility Adaptation Agenda‘ soll diesen Prozess gezielt beschleunigen."
Als Menschenrechtskollektive, die seit Jahrzehnten zu Honduras arbeiten, sehen wir uns in der Pflicht, darauf hinzuweisen, dass das Land zwar tatsächlich in besonderer Weise von der Klimakrise betroffen ist. Starkregen, Wirbelstürme, Küstenerosion und Hungerkrisen im Trockenkorridor des Landes zeigen dies überdeutlich. Gleichzeitig fehlen jedoch von staatlicher Seite jegliche Voraussetzungen für eine echte Partizipation und einen tatsächlich wirksamen Schutz der lokalen Gemeinschaften. Deren elementare Rechte werden bewusst und oftmals gewaltsam zugunsten wirtschaftlicher Interessen ausgehebelt. Die primäre Verfolgung wirtschaftlicher Interessen verhindert zudem Klimaschutz und Klimaanpassung, indem Ölpalmen in ausgewiesenen Naturschutzgebieten angepflanzt werden, Wälder für Bergbau, Holzgewinnung und Infrastrukturprojekte gerodet werden und damit Bodenerosion und Sturzfluten befördert werden. Entweder befördern staatliche Akteur:innen selbst solche Aktivitäten oder sie schreiten bei illegalen Aktivitäten, die Umwelt und Lebensgrundlagen vulnerabler Gemeinschaften zerstören, nicht ein.
1) Honduras zählt zu den gefährlichsten Ländern für Landrechte- und Umweltverteidiger:innen weltweit. Allein 2024 wurden nach Angaben des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) mindestens 284 Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger:innen registriert. Der Großteil der Angriffe betrifft die Konfliktfelder "Land" und "Umwelt". Nach offiziellen honduranischen Angaben wurden zwischen Januar 2020 und März 2026 70 Personen getötet, weil sie Territorien und Umwelt verteidigten. NGO´s sprechen von über 100 Personen. Die Straflosigkeit für diese Verbrechen liegt bei über 90 Prozent.
2) Honduras hat zwar vor über 30 Jahren die ILO-Konvention 169 zur freien, vorherigen und informierten Konsultation indigener Völker ratifiziert, es existiert aber bis heute kein Procedere zur Umsetzung. Auch Gesetzesvorlagen dazu wurden nicht mit den indigenen Gemeinden im Land konsultiert. Bergbau-, Wasserkraft-, Tourismus- und weitere Projekte wurden und werden ohne ordnungsgemäße Konsultation vorangetrieben.
3) Gemeinden der indigenen Garífuna an der von der Klimakrise in hohem Maß betroffenen Atlantikküste von Honduras kämpfen seit Jahrzehnten um ihre angestammten Rechte auf Gemeindeland. Sie haben dazu eine Reihe von Urteilen des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Restituierung von Territorien erwirkt (Triunfo de la Cruz/Punta Piedra 2015, San Juan Tela 2023, Cayos Cochinos 2026). Diese werden jedoch allesamt vom honduranischen Staat nicht umgesetzt. Stattdessen sind die Gemeinden Kriminalisierung, andauernden Angriffen, gewaltsamem Verschwindenlassen und Morden ausgesetzt.
4) Ein vor wenigen Tagen verabschiedetes Gesetz nimmt von der Agrarindustrie genutztes Land künftig vollständig von den Ansprüchen kleinbäuerlicher Kooperativen oder indigener Gemeinschaften aus (amerika21 berichtete). Das OHCHR warnte, dass das neue "Gesetz zur Stärkung und dem Schutz der Agrarindustrie" "die Kriminalisierung sozialer Konflikte, kollektiver Forderungen, Proteste und Streiks im Zusammenhang mit der Forderung nach Anerkennung von Rechten auf Land und angestammtes Territorium weiter verschärfen" könne. Das OHCHR hatte den honduranischen Staat vor der Verabschiedung des Gesetzes vergeblich aufgefordert, "seine Gesetzesvorlagen an internationale Menschenrechtsstandards anzupassen und durch den Dialog mit den betroffenen Gemeinschaften friedliche und ganzheitliche Ansätze zu verfolgen, um die anhaltenden land- und umweltpolitischen Konflikte im Land zu lösen."
5) Honduras ist bekannt für ein hohes Ausmaß an Korruption und Morde an international renommierten Umweltverteidiger*innen wie der indigenen Aktivistin Berta Cáceres oder des Stadtrates und engagierten Katholiken Juan López. Im paradigmatischen Fall von Berta Cáceres hat die GIEI, eine unabhängige internationale Expert*innenkommission, unlängst die Strukturen der Kollusion von Unternehmen, organisiertem Verbrechen, Staat und internationalen Entwicklungsbanken objektiv ermittelt und in einem über 500-seitigen Bericht detailliert dargestellt. Die Regierung Asfura erkennt jedoch das von der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte erteilte Mandat der GIEI nicht an. Auch die Einsetzung einer internationalen Kommission gegen die Straflosigkeit unter UN-Mandat für Honduras ist bisher gescheitert.
FAZIT: Ohne die konsequente Durchsetzung von Land- und Mitbestimmungsrechten bleiben alle klimapolitischen Initiativen wirkungslos. Die honduranische Regierung trägt direkte Verantwortung für die anhaltende Missachtung internationaler Menschenrechtsstandards, die Nichtumsetzung bindender Urteile und die systematische Gefährdung jener, die ihre Territorien verteidigen. Wer unter diesen Bedingungen von „Schutz“ und „Anpassung“ spricht, verschleiert die Realität struktureller Gewalt und politischer Untätigkeit. Die Ankündigungen zur potenziellen Umsiedlung werden vor diesem Hintergrund zur Androhung beschleunigter Vertreibung.
Wer Honduras auf internationalen Plattformen wie dem Berlin Climate Mobility Forum politische Legitimität verschafft, darf nicht zu den dokumentierten Menschenrechtsverletzungen schweigen. Internationale Kooperation, Finanzierung und politische Unterstützung müssen an die nachgewiesene Einhaltung von Menschenrechten, die Umsetzung internationaler Urteile und den Schutz indigener und kleinbäuerlicher Gemeinschaften geknüpft werden. Klimagerechtigkeit verlangt klare Konsequenzen gegenüber Regierungen, die Rechte missachten und konkrete, direkte Unterstützung für die Selbstbestimmung und Partizipation der Gemeinschaften, die an vorderster Front der Klimakrise stehen.
München / Berlin 18. Juni 2026
Ökumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V.
HondurasDelegation
Verschärfte Kriminalisierung sozialer Proteste, Verletzung kleinbäuerlicher und indigener Rechte befürchtet. Proteste angekündigt, Verfassungsklagen erwartet
Von Anna Rösch amerika21Tegucigalpa. Gegen den Protest zahlreicher kleinbäuerlicher und indigener Organisationen hat der honduranische Kongress ein Gesetz zur Stärkung und zum Schutz des agrarindustriellen Sektors verabschiedet. Es erhebt die Agrarindustrie zur privilegierten Tätigkeit von "nationalem Interesse und nationaler Priorität" und erklärt Flächen, die für agrarindustrielle Aktivitäten bestimmt sind, als "unantastbar". Das gilt selbst dann, wenn ein öffentliches Interesse an diesen Flächen besteht oder wenn es sich um Ländereien der Agrarreform handelt, die in Honduras Verfassungsrang genießt. Umweltgenehmigungen für Vorhaben der Agrarindustrie durchlaufen künftig ein beschleunigtes Verfahren und können durch stillschweigende Zustimmung erteilt werden.
Von der Agrarindustrie genutzte Ländereien werden künftig vollständig von den Ansprüchen kleinbäuerlicher Kooperativen oder indigener Gemeinschaften aus historischen Landkonflikten ausgenommen. Landrückgewinnungen und sogenannte "Besetzungen" sind kategorisch verboten. Der Staatsanwaltschaft und der Polizei wird eine unmittelbare Pflicht zu "präventiven" Zwangsräumungen ohne weitere Prüfung und ohne richterlichen Beschluss auferlegt. Staatliche Funktionär:innen, die dem nicht unmittelbar nachkommen, müssen mit Sanktionen rechnen.
Die Gesetzesinitiative war Anfang Februar 2026 in den Kongress eingebracht worden. Die erste und zweite Lesung fanden aber erst am 25. und 26. Mai statt, wenige Tage nach einem Massaker an Landarbeiter:innen auf dem Gebiet der Kooperative Paso Aguán im Norden von Honduras (amerika21 berichtete).
Das Menschenrechtshochkommissariat der Vereinten Nationen (OHCHR) hatte noch am 3. Juni, kurz vor der dritten und letzten Lesung des Gesetzes vor dessen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Rechte der bäuerlichen, indigenen und afro-stämmigen Gemeinschaften in Honduras gewarnt. Es könne "die Kriminalisierung sozialer Konflikte, kollektiver Forderungen, Proteste und Streiks im Zusammenhang mit der Forderung nach Anerkennung von Rechten auf Land und angestammtes Territorium weiter verschärfen." Das OHCHR hatte den honduranischen Staat aufgefordert, "seine Gesetzesvorlagen an internationale Menschenrechtsstandards anzupassen und durch den Dialog mit den betroffenen Gemeinschaften friedliche und ganzheitliche Ansätze zu verfolgen, um die anhaltenden land- und umweltpolitischen Konflikte im Land zu lösen."
Die Garífuna-Organisation OFRANEH kritisierte, dass das Gesetz unter anderem das Recht indigener Gemeinschaften auf freie vorherige und informierte Konsultation mit Füßen trete und bezeichnete es als einen "juristischen Schandfleck, der von Honduras unterzeichnete internationale Abkommen verletzt".
Der Verfassungsrechtler und Menschenrechtsanwalt Joaquín Mejía kommentierte, das Gesetz stufe soziale Proteste als "Bedrohung des allgemeinen wirtschaftlichen Interesses" ein, obwohl sie ein verfassungsmäßiges Recht darstellten. Mit dem Gesetz würden Kleinbäuer:innen und indigenen Gemeinschaften "kriminalisiert" und "historisch privilegierte Wirtschaftssektoren gepanzert und die Tür zum Dialog verschlossen". Die liberal-nationalistische Koalition des Kongresses mache deutlich, "welche Interessen die Abgeordneten tatsächlich vertreten", sagte Mejía gegenüber der Zeitung Criterio Honduras.
Das Zentrum für Demokratiestudien CESPAD warnte zudem, dass während der Parlamentsdebatte vereinbart wurde, "diese Art von Vorrang und Schutz auf andere Sektoren wie Industrie, Tourismus, Viehzucht und Infrastruktur auszuweiten". Dies könne das Gesetz zu einem Präzedenzfall machen, "um strategische wirtschaftliche Aktivitäten vor sozialen, territorialen, ökologischen oder gemeinschaftlichen Forderungen zu schützen."
Beobachter:innen rechnen mit mehreren Verfassungsklagen gegen das Gesetz. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen riefen zum Widerstand auf und kündigten bei einer Pressekonferenz Protestaktionen vor dem honduranischen Kongress und eine Unterschriftensammlung für ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Kongresspräsidenten Tomás Zambrano und weitere Abgeordnete an.
Bereits Mitte Mai hatte die Allianz der Kleinbäuer:innen, Indigenen und der Basisorganisationen von Honduras (ACAINP) eine Verfassungsklage gegen das neue Gesetzesdekret Nr. 84–2026 eingereicht, mit dem der Straftatbestand der "terroristischen Vereinigung" ausgeweitet wurde. Die Änderung des Artikels 587 des Strafgesetzbuches durch das neue Gesetz erkläre nicht nur Banden und Strukturen, die mit dem Drogenhandel in Verbindung stehen, zu terroristischen Vereinigungen, sondern eröffne auch die Möglichkeit, diese Kategorie auf Organisationen mit rechtmäßigen Zielen anzuwenden, die "teilweise oder vollständig Handlungen begehen, die Terror auslösen oder die verfassungsmäßige Ordnung schwerwiegend untergraben." Welche Organisationen das sind, werde vom Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrat bestimmt.